12.12.2019
Verabschiedung des IRegG – gesetzliche Grundlage für das IRD.
GesetzestextGeschichte, Entwicklung, Meilensteine – plus klare Übersicht der Pflichten für Kliniken und ein visuell geführter Meldeprozess.
Das IRD wird seit 2019 gesetzlich aufgebaut, um implantatbezogene Maßnahmen bundesweit zu erfassen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Das Implantateregistergesetz (IRegG) definiert Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten; Details zum Betrieb regelt die IRegBV. Aktuelle Hinweise, Produktdatenbank‑Informationen und Prozesse stellt das BMG bereit.
Verabschiedung des IRegG – gesetzliche Grundlage für das IRD.
GesetzestextErlass der IRegBV – Regelungen zu Strukturen, Aufgaben & Betrieb.
VerordnungStart der verpflichtenden Meldung für Brustimplantate.
BMG‑InfoAusweitung der Meldepflicht u. a. auf Aortenklappen und Hüft‑/Knieendoprothesen.
Hinweis (KBV)Kernpflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 15–17, 25 und 36 IRegG sowie der IRegBV. Eine praxisnahe Übersicht:
Vor der ersten Meldung einmalige Registrierung der Gesundheitseinrichtung (innerhalb der TI) und Erhalt eines IRD‑Kennzeichens (IRegBV § 15). Registrierung: rst.ir-d.de
Meldung aller implantatbezogenen Maßnahmen inkl. medizinischer & implantatspezifischer Daten (UDI, Produktdatenbank‑Referenzen). Teilnahme der Patient:innen ist verpflichtend (§ 26 IRegG).
Meldungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Entlassung übermittelt werden (BMG‑Hinweise).
Nur registrierte Produkte verwenden/identifizieren; Zugriff über die TI‑Auszugsdatenbank. Übersichten und technische Infos stellt das IRD/BMG bereit.
Die Meldebestätigung dient als Nachweis gegenüber Kostenträgern; ohne gültige Bestätigung drohen Abzüge. Online‑Validierung verfügbar.
Kostenträger über implantatbezogene Maßnahmen informieren (z. B. via Meldebestätigung oder BMG‑Vorlage).
Die folgende Grafik zeigt den typischen Ablauf einer Meldung an das IRD – von der OP‑Dokumentation bis zur Abrechnung mit Meldebestätigung.
Viele Kliniken setzen auf Tools, die die gesetzlichen Anforderungen organisatorisch und technisch abbilden. Nachfolgend typische Funktionsbausteine – herstellerneutral beschrieben. Beispielhaft kann eine Lösung wie ImplantDok einen Teil davon bereitstellen.
Durchgängige Prozesse vom OP bis zur Übermittlung: UDI‑Erfassung, Abgleich mit Produktdaten, Generierung & Validierung der Meldebestätigung.
KIS/PVS‑, OP‑ und Materialwirtschaftsanbindung reduziert manuellen Aufwand; Plausibilitätsprüfungen minimieren Fehler.
Fristenmonitoring (6‑Monats‑Frist), Vollständigkeits‑Checks, revisionssichere Protokolle und Auswertungen.
Ablage von Meldebestätigungs‑IDs zur Nachweisführung gemäß § 36 IRegG; Schnittstellen zu Abrechnung/Controlling.
Prozessdefinition, Team‑Schulungen, Checklisten/Vorlagen (z. B. KVNR‑Antrag), Begleitung bis zum Regelbetrieb.
APIs/Exporte für Qualitätsberichte, Register‑KPIs und interne Dashboards.
Neutrale Übersicht möglicher Wege zur Meldung an das IRD. Angaben sind allgemeiner Natur und können je nach Einrichtung/Hersteller variieren.
| Lösung | TI‑Anbindung | UDI/Produktdatenbank | Meldebestätigung/Abrechnung | Fristen‑Monitoring | KIS/PVS‑Integration | Roadmap (Implantattypen) | Besonderheiten | Link |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ImplantDok | Ja (produktiv je nach Einrichtung) | Ja (UDI‑Erfassung/Abgleich) | Ja (ID‑Ablage/Prüfung) | Ja | Ja (per Schnittstellen) | Ausrichtung: heute & zukünftig meldepflichtige Typen | Fokus auf klinische Workflows, Audit & Reporting | Website |
| KIS‑Modul (generisch) | Abhängig vom KIS‑Hersteller | Teilweise/nach Modul | Teilweise/nativ integriert | Je nach Modul | Nativ im KIS | Herstellerabhängig | Ein System, ein Datenstamm | – |
| Spezialsoftware (Drittanbieter, generisch) | Ja (je nach Anbieter) | Ja (i. d. R. mit UDI‑Check) | Ja (Schnittstellen zur Abrechnung) | Ja | Per Schnittstellen/Adapter | Anbieterabhängig | Schnelle Einführung, fokussierter Funktionsumfang | – |
| Eigenentwicklung (Inhouse) | Möglich, hoher Implementierungsaufwand | Möglich (UDI‑Parser/DB‑Anbindung) | Möglich (individuelle Umsetzung) | Nach Implementierung | Individuelle KIS/PVS‑Schnittstellen | Abhängig von Ressourcen | Volle Kontrolle, laufender Wartungsbedarf | – |
Hinweis: Die Tabelle dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; Funktionen können je nach Version/Einrichtung variieren.
Seit 01.07.2024: Brustimplantate. Ab 01.01.2025 ausgeweitet u. a. auf Aortenklappen sowie Hüft‑ und Knieendoprothesen. Details und zeitliche Staffelungen veröffentlicht das BMG.
Über die Meldebestätigung des IRD (Prüfung online/automatisiert möglich). Sie ist Bestandteil der Abrechnungspflichten gemäß § 36 IRegG.
UDI‑Daten des Implantats, Krankenversichertennummer (KVNR) sowie IK des Kostenträgers. Für Privatversicherte kann die KVNR beim Versicherer beantragt werden.
Die Meldung muss spätestens sechs Monate nach Entlassung erfolgen.
Die KVNR kann bei der privaten Versicherung oder über das von der Einrichtung genutzte Verfahren abgefragt/beantragt werden. Ohne KVNR sind Meldungen regelmäßig nicht vollständig; prüfen Sie die BMG‑Hinweise und nutzen Sie interne Checklisten.
Nutzen Sie den manuellen UDI‑Eintrag und gleichen Sie die Produktdaten in der IRD‑Produktdatenbank ab. Dokumentieren Sie den Vorgang und prüfen Sie ggf. Ersatzetiketten oder Herstellerangaben.
Verspätete/fehlende Meldungen können zu Abrechnungsrisiken führen (fehlende Meldebestätigung). Etablieren Sie Fristen‑Monitoring und Eskalationswege, um die 6‑Monats‑Frist einzuhalten.
Die Bestätigung enthält eine eindeutige ID. Viele Workflows legen diese ID fallbezogen ab und prüfen sie automatisiert; alternativ ist eine Online‑Verifikation möglich.
OP‑Team/Implantatmanagement (UDI/Produktdaten), behandelnde Fachabteilung (medizinische Angaben), Abrechnung/Controlling (Meldebestätigung/Prüfung), IT/Medizintechnik (TI‑Anbindung/Schnittstellen), Datenschutz/Qualitätsmanagement.
Über die Telematikinfrastruktur (TI). Je nach Lösung kommen Konnektor/KIM/weitere Komponenten und Zertifikate zum Einsatz. Details ergeben sich aus der jeweiligen Herstellerdokumentation und den IRD‑Spezifikationen.
Hinweis: Die zusätzlichen FAQ sind allgemeiner Natur und basieren auf Ihrer Referenz. Da die verlinkte Quelle lokal (localhost) ist, konnten keine Inhalte automatisch übernommen werden.
Wir begleiten Sie von der Prozessaufnahme bis zum Regelbetrieb – pragmatisch, TI‑konform und revisionssicher.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des Implantateregisters (z. B. TI‑Meldung, UDI‑Erfassung, Abgleich mit der Produktdatenbank, Meldebestätigung, Fristenmonitoring und Abrechnungsnachweis) kann eine spezialisierte Lösung wie ImplantDok eingesetzt werden.
Hinweis: Nennung dient der Orientierung und stellt keine Bevorzugung dar. Es existieren weitere Anbieter mit vergleichbaren Leistungsumfängen.